Vor dem Hintergrund der Einführung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das einen Rechtsrahmen für die Tätigkeit von Zahlungsinstituten setzte und zuletzt zum 13.01.2018 durch das Gesetz zur Umsetzung der 2.Zahlungsdiensterichtline angepasst worden ist, wurde in Frankfurt am 21. Oktober 2009 von neun Unternehmen der Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI) gegründet.
In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der Mitglieder kontinuierlich gewachsen, aktuell zählen wir über 20 Unternehmen zu unseren Mitgliedern. Um den gesetzlichen und tatsächlichen Entwicklungen des Paymentmarktes gerecht zu werden, hat der Bundesverband der Zahlungsinstitute auch zwischenzeitlich in Bundesverband der Zahlungs-und E-Geld-Institute umfirmiert.
Einen Antrag auf Aufnahme als Verbandsmitglied können Zahlungs-und E-Geld-Institute stellen, die eine Erlaubnis der BaFin entsprechend des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) besitzen sowie Kreditinstitute, welche nach dem ZAG regulierte Dienstleistungen anbieten. Darüber hinaus können
- inländische Niederlassungen ausländischer Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
- inländische Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute
einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied stellen.